Gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag sind alle Glücksspielanbieter im Internet verpflichtet, sich an das länderübergreifende Glücksspielauswertesystem (LUGAS) anzuschließen.
LUGAS setzt ein Anbieterübergreifendes Einzahlungslimit pro Kalendermonat um: Gemäß Gesetz ist das Standardlimit für Einzahlungen pro Kunde auf 1.000€ pro Kalendermonat festgelegt. Es umfasst dabei alle monatlichen Einzahlungen bei Glückspiel-Anbietern im Internet. Aber keine Sorge!
Du kannst hier Dokumente hochladen, wie zum Beispiel einen Gehaltsnachweis (aus den letzten 3 Monaten) oder einen Kontoauszug, worauf wir dein aktuelles Einkommen oder erspartes Guthaben einsehen können. Dies ermöglicht es uns, dein Limit dadurch individuell anzupassen.
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Wichtig: Alle Dokumente müssen in Farbe und klar sichtbar (keine unscharfen, dunklen oder verpixelten Fotos) sein. Alle für den Nachweis irrelevanten Daten auf den eingereichten Dokumenten kannst du schwärzen.
Solltest du aktuell keine Dokumente parat haben, kannst du dich direkt in dein Bankkonto einloggen. Dadurch übermittelst du uns automatisch die eingegangenen Transaktionen auf deinem Bankkonto für einen von dir ausgewählten Zeitraum. Hierfür nutzen wir den Service der Tink Germany GmbH.
Deine Daten werden selbstverständlich vertraulich und gemäß unserer Datenschutzrichtlinie behandelt.
FAQ
Wer oder was ist Tink Germany GmbH?
Tink Germany GmbH ist ein Unternehmen aus München, reguliert von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Wir nutzen diesen Service um einen Einblick auf dein Bankkonto für einen von dir ausgewählten Zeitraum zu bekommen, wodurch wir dein geregeltes Einkommen einsehen können.
Welche Dokumente kann ich für die Überprüfung verwenden?
Hierzu kannst du gerne eines (oder mehrere) der folgenden Dokumente hochladen:
- Einkommens-/Verdienstnachweis (z.B. Lohnzettel, Lohnsteuerberechnung, Einkommensbestätigung, Kontoauszug mit Lohneingang nicht älter als 3 Monate, bei Selbstständigkeit Betriebswirtschaftliche Auskunft)
- Ersparnisse aus Einkommen (z.B. Kontoauszug nicht älter als 3 Monate, welcher deinen damaligen Kontostand sowie die Lohneingänge zeigt)
- Bestätigung einer Erbschaft (z.B. mittels notariell beglaubigter Erbschaftsbescheinigung)
- Verkaufsnachweis (z.B. Verkauf von Aktien/Wertpapieren, Liegenschaften, Immobilien o.ä.)
- Schenkungs-/Spendennachweis (z.B. schriftliche Bestätigung durch den Schenker/Spender)
- Lotto-, Spielhalle- oder Wettgewinne (als Nachweis wird eine Übersicht aller Ein- und Auszahlungen beim jeweiligen Anbieter benötigt)
- Jeder andere Nachweis, der dafür geeignet ist, die Quelle der Geldmittel nachzuweisen